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Plenarreden
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Mai 2011
Erster und zweiter Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 18. Wahlperiode mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll
Hessischer Landtag 18. Wahlperiode · 74. Sitzung · 18. Mai 2011, Seite 5410
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Frau Cárdenas hat als Vorsitzende des Petitionsausschusses einen recht ausführlichen Bericht vorgelegt und die Inhalte und Zahlen genannt. Deshalb brauche ich an dieser Stelle eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Auch ich schließe mich der Einschätzung meiner beiden Vorrednerinnen hinsichtlich der Funktion und der Aufgabe des Petitionsausschusses an. Es gibt wohl kaum eine Einrichtung, auf die die Bürgerinnen und Bürger so viele Hoffnungen setzen und der sie so viel persönliches Vertrauen entgegenbringen wie dem Petitionsausschuss. In kaum einem anderen Ausschuss ist man, glaube ich, näher an den Problemen und Sorgen der Menschen als im Petitionsausschuss.
Das politische Tagesgeschäft spielt im Ausschuss weniger eine Rolle – vielmehr das, was das politische Tagesgeschäft hervorbringt. Gesetze und Regelungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land täglich einer Art Praxistest unterzogen. Hierbei geschieht es gelegentlich, dass die Menschen mit dem Ergebnis dieses Praxistests unzufrieden sind und uns dazu eine Rückmeldung in Form von Beschwerde geben. Jeder Abgeordnete kennt das, denn wir erhalten nahezu täglich und ständig aus dem eigenen Wahlkreis solche Rückmeldungen. Wenn sich also Menschen in Form von Petitionen direkt an den Landtag wenden, ist dies ein Ausdruck persönlicher Betroffenheit und Unzufriedenheit mit gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, mit Entscheidungen von Behörden und Verwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Die Stärke des Petitionsverfahrens liegt in der Möglichkeit der Berichterstatter, innerhalb des Rahmens unseres Rechtssystems Ermessensspielräume auszuloten, Kompromisse zu finden sowie Verfahren und Vorgänge transparent und verständlich zu machen. Über Regelungslücken in Gesetzen und Vorschriften kann in diesem Ausschuss gemeinsam mit den Vertretern der Ministerien beraten werden.
Das ist die Bandbreite, die die Arbeit in diesem Ausschuss spannend und interessant macht. Ich glaube, jedes Ausschussmitglied fühlt sich – ich denke, das kann ich für alle Kolleginnen und Kollegen feststellen – als Anwalt der Petenten, deren Petitionen er bearbeitet, denn die erste Frage, die sich stellt, ist immer, ob es möglich ist, dem Anliegen des Petenten Rechnung zu tragen, es zu erfüllen. Die Zusammenarbeit der Ausschussmitglieder empfinde ich als ausgesprochen konstruktiv und pragmatisch, über Parteigrenzen hinweg. Das macht die Arbeit in diesem Gremium angenehm und auch sinnvoll. Dafür möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, auch wenn man nicht immer helfen kann, so ist es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes meist schon wichtig, festzustellen, dass es eine Anlaufstelle gibt, die ihre Beschwerden entgegennimmt, prüft und ihnen nach ausführlicher Beratung entsprechende Informationen zurückgibt. Wie schon angesprochen, ist in vielen Fällen eine Berücksichtigung nicht möglich. Aber in sehr vielen Fällen kommt man gar nicht zu einer Beschlussfassung, weil der Petent schon im Laufe des Verfahrens sagt, dass er mit dem, was man bei Beratungen vor Ort und bei Ortsterminen bereits umgesetzt hat, zufrieden ist.
Das Petitionsrecht ist in der Öffentlichkeit nicht allzu bekannt. Das muss man immer wieder feststellen, auch bei Umfragen. Umso wichtiger ist es daher, das Petitionsrecht möglichst vielen Bürgern nahezubringen. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit, Petitionen online einzureichen, sogenannte E-Petitionen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Sammel- und Massenpetitionen einzureichen, was immer häufiger vorkommt. Einige Beispiele sind in dem Bericht genannt: angefangen vom Nichtraucherschutz bis hin zur Abfallgebührensatzung. Viele Petitionen sind über das Internet wesentlich zeitsparender und für alle Beteiligten einfacher zu handhaben. Dazu sind natürlich entsprechende Maßnahmen auf der Internetplattform des Landtags erforderlich. Entsprechende Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags wurden auf Initiative aller Obleute im Ausschuss schon eingebracht.
Ich denke, wir alle sind uns darüber einig, dass es wichtig ist, die Menschen unseres Landes durch Angebote – wie die Bürgersprechstunden oder auch die Präsenz auf dem Hessentag – auf das Petitionsrecht hinzuweisen. Auf dem Hessentag in Oberursel wird es erstmals eine Podiumsdiskussion unter den Obleuten gegeben. Die Fraktionen können sich hier gegenüber dem interessierten Publikum zum Petitionsrecht äußern. Zusätzlich wird es öffentliche Bürgersprechstunden geben. Der Petitionsausschuss ist derzeit in den Stand des Landtags integriert. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung des Ausschusses an dieser Stelle etwas gering ist. Es fehlen vor allen Dingen geschützte Bereiche, um Gespräche mit Petenten zu führen. Deshalb schlagen wir vor, in Zukunft einen eigenen Stand auf dem Hessentag zu präsentieren.
Ich komme zum Thema Ausländerpetitionen. Es ist schon angesprochen worden: In vielen Fällen können wir Ausländern bei ihren Petitionen nicht helfen. Es macht auch keinen Sinn, diese Petitionen über Jahre hinweg im Verfahren zu lassen. Das hilft den Petenten nicht. Das suggeriert die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung, die am Ende nicht garantiert und gewährleistet werden kann. Es ist deshalb äußerst wichtig, solche Petitionsverfahren tatsächlich abzuschließen, wenn man erkennt, dass nichts mehr zu machen ist. Denn wir müssen uns an Recht und Gesetz halten, wir müssen nach Recht und Gesetz handeln. Wir haben aber die Härtefallkommission, an die man die Fälle weitergeben kann – das sollte man relativ schnell tun –, in denen humanitäre Gründe tatsächlich zu einem Bleiberecht führen können. Ich finde, dazu sollten wir uns durchringen.
Vizepräsident Frank Lortz:
Ich darf Sie bitten, langsam zum Schluss zu kommen.
Wilhelm Reuscher (FDP):
Ich bedanke mich für den Hinweis. – Trotzdem möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen und den Mitarbeitern des Bereichs Petitionen meinen Dank aussprechen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern der Ministerien, die uns hier immer fachlich sehr kompetent unterstützen. Ich freue mich auf eine weiterhin konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im Petitionsausschuss.
Vielen Dank.
April 2011
Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag 18. Wahlperiode · 71. Sitzung · 13. April 2011, Seite 4955
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Frau Cárdenas, ganz am Anfang möchte ich die Wortwahl, die Sie in diese Debatte eingebracht haben, ganz bewusst zurückweisen, in meinem Namen und im Namen meiner Fraktion, ich denke, auch im Namen der Koalition. Solche Begriffe sind hier nicht angemessen, sie sind falsch. Dafür sollten Sie sich entschuldigen.
Es ist uns allen bewusst: Die Verhältnisse im Kosovo sind nicht die besten. Das ist eines der ärmsten Länder in Europa, aber auch ein Land, das sich auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereitet und sich dabei sehr große Mühe gibt. Im aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes heißt es, dass die Lebensbedingungen im Kosovo für alle Volksgruppen gleich schwierig sind. Die Roma werden aber vonseiten des Staates nicht verfolgt. Es gibt interethnische Auseinandersetzungen, aber sie sind rückläufig. Das ist auch ein Erfolg der europäischen Politik. Durch die verschiedenen Aktivitäten der europäischen Staatengemeinschaft hat sich die Lage im Kosovo zunehmend verbessert. Zu den jüngsten Erfolgen zählt auch die gelungene Präsidentenwahl.
Aus Hessen wurden im Jahr 2010 insgesamt neun Roma zurückgeführt – von 224 Roma, die im Besitz einer Duldung sind. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass hier eine verantwortungsvolle Rückführungspolitik vonseiten der Bundesrepublik gemacht wird. In der Praxis wird jeder Einzelfall genau geprüft, und die Reintegrationsmöglichkeiten in der Republik Kosovo werden ganz genau abgewogen. Eine maßvolle Rückführung von Minderheiten, insbesondere die der Roma, ist unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen im Kosovo durchaus möglich und zumutbar. Nach dem Rückführungsabkommen mit dem Kosovo erfolgt eine Rückführung nur mit Zustimmung der Republik Kosovo. Die Befürchtungen, dadurch werde das Land destabilisiert, sind überhaupt nicht nachvollziehbar.
Frau Wallmann hat darauf hingewiesen, in welchen Punkten hier schon Verbesserungen erreicht wurden: Wohnungen, medizinische Versorgung, Schulen, Reintegration. Es ist eben nichts erreicht worden! Die Bemühungen der Europäischen Union, durch eine geordnete Rückführung eine Verbesserung der Situation zu erreichen, werden konterkariert, wenn man hier einen Abschiebestopp verlangt. Eigentlich sollte man froh sein, dass es hier so viele Bemühungen gibt, um die Situation zu verbessern. Die Lage für Minderheitsangehörige ist in den verschiedenen Gebieten des Kosovo bestimmt sehr unterschiedlich. Es gibt durchaus Gebiete, in die man zurückführen kann, und in andere Gebiete – das verbietet sich auch – wird nicht zurückgeführt. Alles erfolgt in Abstimmung mit der Republik Kosovo.
In Hessen wollen wir am bewährten Prinzip der Einzelfallprüfung weiterhin festhalten. Ich möchte hier nochmals den Petitionsausschuss ansprechen: Wir beschließen dort keine Abschiebungen. Wir bekommen diese Petitionen, weil wir ein neues Härtefallgesetz haben. Das bedeutet, jeder Härtefall muss zuerst über den Petitionsausschuss laufen. Das führt dazu, dass wir im Petitionsausschuss vermehrt auch solche Petitionen von Roma bekommen.
Ich kann eigentlich versichern – das ist mein Eindruck im Petitionsausschuss allemal –, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, um festzustellen, wie wir diesen Menschen helfen können. Ich denke, darin sind wir uns über alle Fraktionen hinweg einig. Wenn eine besondere Maßgabe beschlossen wird, dann lautet die oftmals: Empfehlung Härtefallkommission. In dieser Härtefallkommission erst kann dann wirklich entschieden werden. Denn wir leben in einem Land, in dem Recht und Gesetz herrschen. Wir haben ein Asylrecht. Erst wenn alle möglichen gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Instrumente ausgeschöpft sind, bleibt die Möglichkeit, diese Menschen aufgrund humanitärer Fakten hier im Lande zu behalten.
Dass die Bemühungen der Europäischen Union noch weiter gehen, zeigt sich darin, dass die ungarische Ratspräsidentschaft die Absicht verkündet hat, die Integration der Roma zu einer gemeinsamen Sache Europas zu machen, also nicht nur für den Kosovo, sondern auch für Rumänien, Ungarn usw.
Als ersten Schritt hat man auf der 5. Sitzung der Europäischen Roma-Plattform die Mitteilung der Europäischen Kommission über die Rahmenstrategie vorgestellt. Die will man jetzt in breiter Öffentlichkeit diskutieren. Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. Seitens der Einrichtungen des Landes, seitens der Härtefallkommission und seitens des Petitionsausschusses gibt es keinen Grund, hier einen Abschiebestopp vom Bund zu fordern. Wir hier im Land können das sowieso nur für sechs Monate beschließen. Darüber können wir nicht hinausgehen. Das ist gerade in Nordrhein-Westfalen so geschehen und läuft dort jetzt aus. Würden wir jetzt einen Abschiebestopp für sechs Monate beschließen, dann würden die Menschen im Winter wieder abgeschoben. Das kann aber doch nicht sein.
Unter den gegebenen Umständen halten wir einen generellen Abschiebestopp und die Aussetzung des Rückführungsabkommens für nicht erforderlich. Die Praxis, die wir hier haben, ist ausreichend gut und wird den Menschen gerecht.
Dezember 2010
Abschiebestopp für kosovarische Staatsangehörige mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 63. Sitzung · 16. Dezember 2010, Seite 4406
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich habe die Argumentation der Frau Öztürk nicht ganz verstanden. Sie hat die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP aufgefordert, den Antrag zu unterstützen. Ihre Fraktion will ihn aber ablehnen.
(Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir werden uns der Stimme enthalten!)
– Na gut, Sie werden sich der Stimme enthalten. Das ist so gut, wie ihn abzulehnen.
Der vorliegende Antrag fordert den Abschiebungsstopp für alle kosovarischen Staatsangehörigen. Das ist der Unterschied zu dem Antrag, den die LINKEN schon einmal gestellt haben. Ich denke, man sollte nicht für alle den Abschiebestopp beantragen.Uns allen ist die Situation im Kosovo bewusst. Er ist in Europa einer der ärmsten Staaten. Er hat ein schwaches soziales Sicherungssystem. Auf der anderen Seite ist es aber das erklärte Ziel der Europäischen Union, dem Kosovo den Beitritt zu ermöglichen.
Zur Situation im Kosovo haben sich im Vorfeld der Innenministerkonferenz verschiedene humanitäre Organisationen geäußert – die Deutsche Bischofskonferenz, es gab eine Anhörung im Bundestag, UNICEF hat die Lage dargestellt. Die Einschätzung dieser Organisationen nehmen wir sehr ernst. Auf der anderen Seite muss ich aber auch feststellen, dass sich durch verschiedene Aktivitäten der europäischen Staatengemeinschaft die Situation im Kosovo um einiges verändert und verbessert hat. Das jüngste Beispiel ist durchaus auch die Präsidentschaftswahl, die auf demokratischer Basis unter Aufsicht der EU durchgeführt wurde. Das sind positive Signale.
Im Bundesgebiet leben ca. 11.000 ausreisepflichtige Menschen aus dem Kosovo. 450 Personen wurden im letzten Jahr abgeschoben, davon 120 Roma. Das spricht eigentlich dafür, dass eine verantwortungsvolle Rückführungspolitik gemacht wird und dabei auch die Reintegration in den Kosovo berücksichtigt wird.
Die Zahlen aus Hessen sind genannt worden. Im Jahr 2009 waren es acht Rückführungen von Minderheitsangehörigen aus der Republik Kosovo, davon vier Roma. In diesem Jahr waren es lediglich zwei Roma, die zurückgeführt wurden. Also kann man nicht, wie es einmal angeklungen ist, von einer Vertreibung von Menschen, von Roma aus dem Kosovo wieder zurück in die Heimat sprechen. Schließlich haben wir sie in Form des Asyls aufgenommen. Ich denke, dass für die Roma die Rückkehr in den Kosovo irgendwann eine wichtige Option ist. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es einen Berichtsantrag der SPD-Fraktion betreffend Abschiebung von Roma in den Kosovo gibt. Es wäre schön gewesen – war aber zeitlich nicht möglich –, wenn uns dieser Bericht zum Antrag vorgelegen hätte. Dann würden wir wahrscheinlich über einige Details nicht so intensiv diskutieren müssen. Ich nehme an, dass dieser Bericht unter anderem, wie angekündigt, im Petitionsausschuss besprochen wird.
Am 14. April ist das deutsch-kosovarische Rückübernahmeabkommen abgeschlossen worden. Das hat aber nicht dazu geführt, dass verstärkt in Hessen oder in Deutschland Roma in den Kosovo ausgewiesen, abgeschoben und zurückgeführt werden, wie man das auch immer nennen mag.
Auch wenn in der Berichterstattung in den Medien der gegenteilige Eindruck entsteht – den möchten wir ganz entschieden zurückweisen –, entscheidend ist für uns immer die Einzelfallbetrachtung.
Das ist immer Grundsatz in Hessen und auch in der Härtefallkommission gewesen: Einzelfallbetrachtung und nicht einfach nur die Menschen in eine Situation zurückführen, in der sie eigentlich nicht leben können. Der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Republik Kosovo zeigt, dass die Situation von Minderheiten sehr unterschiedlich ist. Es gibt Personen, die man zurückführen kann. Es gibt Gebiete, in die man zurückführen kann. Es gibt aber auch Gebiete, in die das nicht geht. Es geht auch bei bestimmten Personen nicht.
Ich darf darauf hinweisen, es gibt inzwischen eine Übereinkunft der Innenministerkonferenz über das Bleiberecht von ausreisepflichtigen Jugendlichen, wenn sie eine Zeit lang in Deutschland verbracht haben. Die Innenministerkonferenz hat inzwischen vorbereitet – das wird noch beschlossen, die Ausländerbehörden sind schon angewiesen –, dass solche Jugendlichen nicht mehr ausgewiesen werden, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Jahren hier gelebt und sich integriert haben. Das verhindert an der Stelle, dass Menschen wie Roma in den Kosovo zurückgeführt werden, wenn Familien mit Kindern betroffen sind.
Unter diesen Umständen und mit Hinweis darauf – das ist von Frau Wallmann schon ausführlich dargestellt worden –, welche Programme die EU im Kosovo realisiert, kann ich feststellen: Hier bemüht sich die europäische Staatengemeinschaft ganz stark, um den Kosovo wieder nach Europa zurückzuführen und die Situation dort spürbar zu verbessern, indem man Geld investiert, indem man Camps baut, in die Roma zurückgeführt werden können.
Unter den gegebenen Umständen halten wir ein generelles Abschiebeverbot, wie es die LINKE fordert, für nicht erforderlich und lehnen diesen Antrag ab. Vielen Dank.
Dezember 2010
Hessen bewegt sich - Ganztagsangebote unterstreichen die Bedeutung des Sports als Maßnahme der Gesundheitsprävention mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 63. Sitzung · 16. Dezember 2010, Seite 4370
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Zunächst einmal muss ich voranstellen: Wir begrüßen und unterstützen es ausdrücklich, dass die Hessische Landesregierung vielfältige und umfangreiche Initiativen in den Bereichen Sport, Gesundheit und Prävention in Kindergärten und Schulen auf den Weg gebracht hat und weiterhin fördert und damit die Qualität der schulischen Arbeit sichert und verbessert.
Sport und Gesundheit sind dadurch erfreulicherweise wieder ein wichtiger Bestandteil im hessischen Schulalltag geworden. Das war weiß Gott nicht immer so. Ich kenne noch Zeiten, als Sportunterricht regelmäßig ausgefallen ist. Da war nicht die Rede davon, dass Sport ein wichtiger Bestandteil ist. Da hat man ganz andere Prioritäten gesetzt. Ich habe heute viel gehört über Ehrenamt und Schuldenbremse. Herr Wagner, bei Ihnen geht das immer in Richtung bildungspolitische Grundsatzdiskussion, egal welcher Antrag hier gestellt wird, und es gibt eine Generalkritik an der Ministerin. Wir haben im Bildungsbereich nicht gespart. 1 Milliarde € mehr in den letzten zehn Jahren sind bestimmt kein Sparkurs. Das kann ich gleich anhängen: Wir haben 70 Millionen € mehr ausgegeben und 45 Millionen € gekürzt, aber nach Adam Riese bleibt immer noch ein positiver Betrag übrig.
Um zum Thema zurückzukommen: Ich sehe immer noch, dass wir in der Bildung mehr ausgeben und nicht weniger. Aber es kommt darauf an, wie man rechnet, ob mit roten Zahlen oder mit schwarz-gelben Zahlen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Initiativen, die hier angestoßen wurden. Unter dem Motto „Mehr Bewegung in den Kindergärten“ werden den Kindergärten regelmäßige Sportstunden in den Räumlichkeiten der Vereine angeboten. Dieses Programm wurde nicht gekürzt. Es gibt die Initiative „Schule & Gesundheit“ des Hessischen Kultusministeriums mit der Möglichkeit der Zertifizierung als Gesundheitsförderung der Schule. Hier geht es darum, Kindern, die wenig in Bewegung sind, die Übergewicht haben, zu zeigen, wie man sich verhält, wie man gesund lebt, wie man Sport treibt.
461 Schulen von den insgesamt 2.000 Schulen in Hessen haben 825 Zertifikate erhalten, über Ernährung, Bewegung, Sucht, Gewalt usw. Das Programm gibt es seit 2003, und es ist ein voller Erfolg. Das sollte man noch einmal deutlich machen. Erweitert wurde dieses Programm durch die Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen, einem weiteren Baustein zur Verbesserung des Sportunterrichts an den Schulen, ergänzt durch die von der CDU/FDP-Koalition vereinbarten Zielsetzungen, die Unterrichtsversorgung und die Unterrichtsqualität durch mehr Lehrer an den Schulen wesentlich zu steigern. 500 weitere Lehrer im Jahre 2011, 1.650 Lehrer während dieser Legislaturperiode: Auch das trägt dazu bei, dass der Sportunterricht an den Schulen wieder regelmäßig stattfinden kann.
Im Schuljahr 2010/2011 arbeiten 713 Schulen mit Ganztagsprogrammen. Dafür werden 1.300 Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Da wird also nicht gespart. Es kommen Lehrer an die Schulen, und es wird dafür gesorgt, dass Ganztagsangebote stattfinden können.
Die Lehrerstellen entsprechen einem Gegenwert von 60 Millionen €. Die Schulen können einen Teil dieser Mittel dafür verwenden, Experten – nicht nur Übungsleiter – an die Schulen zu holen. Es gibt auch noch andere Vereine, die ihr Programm gerne an den Schulen vorstellen würden, die an den Schulen aktiv werden wollen. 380 der 713 Schulen, die ganztägig arbeiten, haben die Möglichkeit genutzt, Mittel – nicht Stellen – zu nehmen, um solche Initiativen anzustoßen.
Im Jahr 2010 wurden landesweit 475 Kooperationen mit Sportvereinen initiiert. Das heißt, die Zusammenarbeit wird auch in Zukunft nicht zusammenbrechen. Folgendes muss man hier wirklich noch anfügen. Die Zusammenarbeit zwischen den Sportvereinen, den ehrenamtlichen Übungsleitern dieser Vereine und den Schulen kann immer nur ein ergänzendes Angebot sein. Man darf nicht vergessen, dass die Vereine ehrenamtlich arbeiten. Auch die Übungsleiter tun dies. Sie stehen nicht in unbegrenztem Maße zur Verfügung. Das heißt, mehr Geld in diese Sache hineinzustecken bringt wenig.
Die Gelder wurden noch nicht einmal komplett abgerufen. Das muss man dazu sagen. Ich komme gleich zu den Zahlen. Mehr Geld dort hineinzustecken bringt nicht unbedingt mehr. Es ist ja auch eine Belastung für die Vereine, wenn ihre Übungsleiter nicht für den Verein, sondern an den Schulen tätig sind. Diese Belastung der Vereine sollte man bei dieser Diskussion berücksichtigen und nicht so tun, als gebe es unbeschränkte Ressourcen an qualifizierten Übungsleitern, auf die man für die Nachmittagsangebote an den Ganztagsschulen zurückgreifen kann.
Noch einmal zu den Zahlen, damit Sie alle mitrechnen können. In den vergangenen Jahren war es möglich, die Mittel für das Programm zur Förderung der Zusammenarbeit regelmäßig zu erhöhen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden diese Mittel in einem Teilbereich erstmals gekürzt. Die Staatlichen Schulämter haben rechtzeitig, im April dieses Jahres, darüber Informationen bekommen und, wie vorgesehen, die Verteilung der Mittel vor Ort vorgenommen. Das heißt, die Schulen wussten rechtzeitig über das Bescheid, was ihnen an Mitteln zur Verfügung stand.
Die Zuweisungshöhe richtet sich grundsätzlich auch danach, wie viele Projekte angemeldet sind. Kooperationsmaßnahmen zwischen den Schulen und den Vereinen können auch weiterhin stattfinden. Das ist kein Zusammenbruch der Zusammenarbeit, aber es mag sein, dass an der einen oder anderen Stelle ein Projekt nicht mehr realisiert wird. Im Grunde ist diese Zusammenarbeit aber weiterhin gewährleistet. 1,3 Millionen € stellt das Land Hessen dafür zur Verfügung.
Davon sind 316.000 € für das Programm „Schule und Verein“.
2008 waren es 344.000 €, 2009 waren es 426.000 €, also exorbitant mehr als 2008. 2010 wird dieser Betrag auf 316.000 € gekürzt – also nicht um 200.000 €, sondern nur um 120.000 €.
Dieses Programm ist der einzige Teilaspekt bei diesem 1,3-Millionen-€-Topf, wo gekürzt wurde. Schulsportliche Wettkampfprogramme: 340.000 € – ungekürzt, Talentprogramme: 660.000 € – ungekürzt, Lehrerfortbildungen, was den Bereich der Sportlehrer betrifft: rund 47.000 € –ebenfalls ungekürzt.
Hinzu kommen, das darf man nicht unerwähnt lassen, Ausgaben für eine Landesservicestelle für das freiwillige soziale Jahr. Das Ganze summiert sich am Ende auf etwa 1,5 Millionen €.
Von einer „massiven Kürzung“ kann man hier wirklich nicht reden. Mit dieser Kürzung ist in moderater Weise der Tatsache Rechnung getragen worden, dass alle Ressorts im Haushalt Einsparungen vornehmen mussten. Damit ist aber keinesfalls die Tatsache verbunden – anders, als das hier geschildert wird –, dass das Nachmittagsangebot an den Schulen zusammenbricht. Die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen war immer nur ein Teilaspekt des Schulsports, eine Ergänzung. Diese Ergänzung wird es auch weiterhin geben, und sie wird auch weiterhin gefördert.
Ich denke, dass wir an dieser Stelle auf ein normales Maß zurückkommen. Die Nachmittagsangebote werden auch von den Kommunen unterstützt. Hier sind die Kommunen gefragt, zusammen mit den Vereinen Angebote zu machen und das Ganztagsangebot auf eine breite Basis zu stellen. Wir halten die Einbindung von Sportvereinen und anderen Vereinen in das Ganztagsangebot für sinnvoll und werden diese Initiative auch weiterhin finanziell unterstützen bzw. dazu beitragen, dass sie umgesetzt wird.
Donnerstag 20.05.2010
Eigenverantwortung der Schulen bewahren... mehr......zurück
- keine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr abschließen
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 46. Sitzung · 20. Mai 2010, Seite 3209
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Wenn es noch eines Beweises bedurfte, wie man einen eigenen Setzpunkt dermaßen versenken kann, dann ist er heute von der LINKEN geliefert worden. Mehr wirre linke Ideologie geht nicht in zehn Minuten, sicher nicht. Aber bleiben wir beim Thema. Ich komme zur Antragsbegründung.
Wer in der Begründung seines Antrags unterstellt, dass Jugendoffiziere die Schulen immer zu demselben Zweck besuchen, um „Krieg, Waffengewalt und gezielten Mord“ als notwendige, legitime und sachgemäße Mittel vermeintlicher ,Friedensicherung’“ darzustellen – jetzt erspare ich mir die Bemerkung, die mir einfällt, um einen Ordnungsruf zu verhindern –, der diffamiert in einer unglaublichen Weise unsere Soldatinnen und Soldaten, die tagtäglich in Auslandseinsätzen ihr Leben riskieren.
Das können wir nicht einfach so hinnehmen. Das weisen wir ganz entschieden zurück. Solche Einstellungen zur Arbeit der Bundeswehr finde ich sehr negativ. Bleiben wir doch einmal sachlich. Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich aus den Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab. Es wurde schon Art. 87a Grundgesetz, Schutz und Verteidigung Deutschlands, zitiert. Das ist eine ganz klare Aufgabenzuordnung zur Bundeswehr. Darüber hinaus stellt die Bundeswehr aber auch in internationalen Konflikten, bei der Krisenbewältigung und dem Kampf gegen internationalen Terrorismus Kontingente. Es gibt Unterstützung für Bündnispartner, Hilfeleistung auch in Unglücksfällen.
Mit Sicherheit haben sich die Aufgaben der Bundeswehr in den letzten Jahren gewandelt. Aber die Notwendigkeit ist geblieben.Wir sind weltweit mit neuen Sicherheitsanforderungen und Bedrohungslagen konfrontiert. So ist es unsere Aufgabe, zusammen mit den Vereinten Nationen Verantwortung in der Weltgemeinschaft zu übernehmen. Diese Verantwortung müssen wir übernehmen, weil wir nur gemeinsam Frieden und Freiheit dauerhaft sichern können. Gerade deshalb engagieren sich seit 1990 deutsche Soldaten im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen bei friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen. Sie beteiligen sich aktuell an Einsätzen in Afrika, auf dem Balkan und in Afghanistan. Das alles sind Einsätze, die das Ziel verfolgen, Frieden herzustellen, zu sichern und somit für Frieden in einer globalisierten Welt zu sorgen.
Alle diese Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind nur möglich, weil sie durch parlamentarische Zustimmung des Deutschen Bundestags legitimiert sind; denn die Auslandseinsätze unterliegen dem sogenannten Parlamentsvorbehalt. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Ich bin außerordentlich froh, dass hinter den Auslandseinsätzen unserer Bundeswehr eine so breite Mehrheit der Abgeordneten fast aller Fraktionen steht. Das ist wichtig für Deutschland und für die Soldatinnen und Soldaten. Meine Damen und Herren, diesen sicherheitspolitischen und friedenssichernden Auftrag der Bundeswehr unseren Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, ist unsere Aufgabe und Verpflichtung. Die Bundeswehr ist in unserer Gesellschaft, in staatlichen und demokratischen Strukturen fest integriert, auch in der Bevölkerung – um Ihnen da zu widersprechen.
Nach einer Untersuchung gehört die Bundeswehr zu den Institutionen, die neben dem Bundesverfassungsgericht und der Polizei das höchste Ansehen in der Bevölkerung haben. In der Reihenfolge von 15 rangieren Gewerkschaften und politische Parteien an anderer Stelle; ich will das nicht weiter ausführen. Es ist kein Vergleich mit dem Soldatenbild eines Unrechtsstaates wie der ehemaligen DDR zulässig, in der die Bekämpfung des Klassenfeindes der Inhalt des militärischen Auftrags war. Den Kalten Krieg haben wir Gott sei Dank überwunden, auch wenn dies einige von Ihnen noch nicht begriffen haben oder begreifen wollen. Bei uns gilt das Leitbild des Soldaten als Bürger in Uniform, als Staatsbürger. Er ist Teil der demokratischen Gesellschaft und friedensstiftenden Gesellschaft. Dementsprechend ist es richtig und notwendig, Schülerinnen und Schüler über die Ziele und Aufgaben der Bundeswehr und über unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu informieren.
Die LINKEN erheben den Vorwurf, dass Besuche von Jugendoffizieren in Schulen der Werbung für Kriegszustimmung dienen und die Bundeswehr eine einseitige Sicht auf die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik vermittelt. Dem muss man ganz klar widersprechen. Diese Unterstellung weisen wir ausdrücklich zurück. Es ist unerträglich, wie Sie hier über die Arbeit und die Tätigkeit unserer Bundeswehr argumentieren.
Meine Damen und Herren, zu den Schulen.Vertreter der Bundeswehr konnten bisher auf Einladung einzelner Schulen in Hessen im Unterricht über Sicherheitspolitik sprechen. Ich finde es gut, dass die Schulen davon Gebrauch machen und Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, direkt mit Soldaten zu diskutieren. Der Besuch in Schulen erfolgt und erfolgte stets auf Anfrage der Lehrkraft im Rahmen des Unterrichts und des jeweiligen Unterrichtskonzeptes. Das ist auch Unterrichtspflicht. Das heißt, da kann sich kein Schüler wegreden und sagen, das will er nicht mitmachen. Schulen steht es grundsätzlich offen, schulfremde Personen oder Organisationen als Experten einzuladen und in Unterrichtseinheiten einzubinden. Von dieser Möglichkeit wird in vielen Fällen Gebrauch gemacht, und das steht sicher nicht im Gegensatz zur eigenverantwortlichen Schule. So werden unter anderem Zeitzeugen zum Thema Nationalsozialismus, Holocaust oder DDR-Unrechtsstaat eingeladen. Aber es gibt auch andere Bereiche wie Zivilcouragetraining oder Themen wie rechtsextreme Musik. Die Palette ist den Schulen frei überlassen. Auch die Teilnahme anderer Organisationen wie beispielsweise Amnesty International, Caritas, Diakonie, Ärzte ohne Grenzen – die Liste kann man beliebig fortsetzen – ist im Rahmen des Unterrichts möglich. Das ist nicht verboten. Diese Organisationen können, wenn dies von den Schulen gewünscht wird, Stellung beziehen und Positionen in die Diskussion einbringen, selbstverständlich. Es muss dabei den Schülerinnen und Schülern möglich sein, ihre kritische, ablehnende, vielleicht auch pazifistische Einstellung zu äußern und mit den entsprechenden Soldatinnen und Soldaten zu diskutieren.
Dieses Recht wird in keiner Weise durch einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr ad absurdum geführt. Unsere Schülerinnen und Schüler können nur davon profitieren, wenn Schulen offen sind für den Dialog mit Menschen, die aus eigener Erfahrung Stellung beziehen können, wie man es in diesen Bereichen schon erkannt hat. Politische Bildung und Demokratieerziehung dürfen sich nicht nur auf das Vermitteln von Fakten und historischen Daten beziehen, sondern es sind außerschulische Partner gefragt. Ich denke, dass diese einen wertvollen Beitrag zur historischen Bildung in den Schulen beitragen können.
Jugendoffiziere sind seit 1958 – das ist keine neue Sache, das ist nicht jetzt erst eingeführt worden – als Referenten ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr. Sie stellen in Vorträgen, Diskussionen, Seminaren grundlegende Fragen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik dar. Dies sind wichtige Themenfelder, die im Rahmen der Politik und auch des Wirtschaftsunterrichts an den Schulen behandelt werden müssen und bei denen es sinnvoll ist, solche Partner mit einzubeziehen. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Bundeswehr wird klarstellen, unter genau welchen Voraussetzungen dies zu geschehen hat. Da kann man sich aber auch die Kooperationsvereinbarung der anderen Länder anschauen, die solche Vereinbarungen schon haben. Da steht nichts Schlimmes drin. Das sind ganz grundsätzliche Dinge, welche Rahmenbedingungen die Bundeswehr im Schulunterricht und in der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften hat und welche Kompetenzen ihr zugestanden werden. Sie schaffen keinesfalls Verbindlichkeiten, die über die Form der bisher praktizierten Kooperationen hinausgehen, keinen quasi selbstverständlichen Zugang der Bundeswehr zu Schulen.
Eine Kooperationsvereinbarung explizit mit der Bundeswehr, auch darauf möchte ich noch einmal eingehen, halten wir gegenüber allen anderen Organisationen für gerechtfertigt, da der Auftrag und die Aufgabe der Bundeswehr verfassungsmäßigen Rang haben und ihre Legitimation im Grundgesetz begründet ist. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz haben bereits solche Kooperationsvereinbarungen getroffen. Die Erfahrungen mit solchen Vereinbarungen sind durchweg positiv. Aus diesem Grund unterstützen wir eine Kooperationsvereinbarung, wie sie das Hessische Kultusministerium mit der Bundeswehr vorhat.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Donnerstag, 20. Mai 2010
Wilhelm Reuscher: Der Staat ist nicht ohnmächtig mehr......zurück
Wilhelm Reuscher spricht der hessischen Polizei und dem Innenministerium für ihr umsichtiges Verhalten bei der Demonstration der NPD Lob und Dank aus.
Die Rede im Plenum auf hr-online
Donnerstag, 29. April 2010
Wilhelm Reuscher: 8. Mai nicht instrumentalisieren mehr......zurück
Der Kampf gegen jede Art von Radikalismus ist eine ständige Aufgabe.
Radikalismus ist verabscheuungswürdig und hat keinen Platz in unserer Gesellschaft...
Die Rede im Plenum auf hr-online
Donnerstag, 25. März 2010
Arbeitsbelastung der Lehrkräfte reduzieren mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 40. Sitzung · 25. März 2010, Seite 2834
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich möchte meinen Ausführungen voranstellen, dass die FDP-Fraktion die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in hohem Maße wertschätzt. Da sind wir uns mit unserem Koalitionspartner, wie wir eben gehört haben, ziemlich einig.
Seit Januar 2009 gibt es eine neue Grundlinie in der hessischen Bildungspolitik. Diese Grundlinie hat den Lehrern – das haben wir inzwischen bei Gesprächen festgestellt – sehr viele Verbesserungen gebracht. Deshalb werden wir die Arbeitsbedingungen an Hessens Schulen weiterhin kontinuierlich verbessern. Wir sind uns der sozialen Verantwortung für die Lehrerinnen und Lehrer sehr bewusst.
Sicherlich sind die Anforderungen an unser Bildungssystem und an die Qualität der Bildung gestiegen. Sie werden weiter steigen – und damit auch die Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer. Die Lehrer stehen, im Gegensatz zu früher, in der gegenwärtigen umfassenden Bildungsdebatte verstärkt im Fokus. Der von den LINKEN angeführte Vergleich aus der Kaiser-Wilhelm-Zeit, von 1914, kann aber nicht als Grundlage dienen, die Arbeitsbelastung der Lehrer in diesem Jahrhundert zu beschreiben. Wir optimieren die Bedingungen an Hessens Schulen Jahr für Jahr mit dem Ziel, für eine verlässliche selbstständige Schule zu sorgen und ein ruhiges und optimales Lernumfeld für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Dabei setzen wir unter anderem auf eine verbesserte Lehrerzuweisung, auf den Ausbau der Ganztagsschulen – das heißt, die Lehrer haben mehr Zeit, sich um die Schüler zu kümmern –, auf mehr Geld für die räumliche und technische Ausstattung der Schulen sowie auf zusätzliches Geld für Lernmittel.
Wir treiben die Selbstständigkeit der Schulen voran, damit sie den notwendigen Spielraum für mehr individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler haben und sich das passende Personal aussuchen können. Das bedeutet eine Zuweisung von mehr Lehrerstellen, verbunden mit der Möglichkeit, bis Ende dieser Legislaturperiode 20 % der Zuweisung in Form von Geld zur freien Verfügung einzusetzen. Damit schaffen wir Möglichkeiten, Lehrkräfte von Verwaltungstätigkeit zur entlasten und Mittel bedarfsgerecht in Schulsozialarbeit zu investieren.
Meine Damen und Herren, wir sorgen für mehr Lehrkräfte: insgesamt 2.500 – 1.000 im letzten Jahr, 650 in diesem Jahr, es werden weitere folgen. Durch die zusätzlichen Lehrkräfte erhöhen wir bereits jetzt die Unterrichtsabdeckung auf 100 % und schaffen mehr Freiräume für die Lehrerinnen und Lehrer. Insgesamt bedeutet dies weniger Unterrichtsausfall, weniger Vertretungsstunden und weniger Stress – Faktoren, die das Arbeitsumfeld der Lehrerinnen und Lehrer erheblich verbessern. Außerdem wurden durch die Abschaffung der sogenannten Sternchenregelung die Eingangsklassen verkleinert.
Die meisten Klassenzusammenlegungen in der 2. Klasse konnten damit vermieden werden. 384 zusätzliche Stellen waren dafür erforderlich. Ausgleichszahlungen und die Rücknahme zusätzlicher Unterrichtsverpflichtungen der Lehrkräfte führen zu einer Verringerung der Pflichtstundenzahl. Zur Reduzierung der Arbeitsleistung gibt es für unterschiedliche Aufgaben Entlastungsstunden für Lehrer, so z. B. für die Teilnahme an und die Koordination von Projekten. Darüber hinaus werden wir den demografischen Wandel nicht zum Anlass nehmen, die Zahl der Stellen an hessischen Schulen zu reduzieren, sondern dazu, die Klassen weiter zu verkleinern.
Meine Damen und Herren, all das sind Maßnahmen, die zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer und zu ihrem Gesundheitsschutz beitragen. Genau das ist der Punkt, der auch in den Anträgen angesprochen wurde. Aber nicht nur diese Maßnahmen tragen dazu bei. Was den Gesundheitsschutz angeht, verweise ich auch auf das Arbeitsfeld „Schule & Gesundheit“ des Hessischen Kultusministeriums. Dort werden die Maßnahmen aller mit dem Thema Gesundheit befassten Arbeitsbereiche des Ministeriums gebündelt, denn das Programm „Schule & Gesundheit“ betrachtet die Gesundheitsförderung als einen Prozess der Schulentwicklung. Dadurch wird auch dem Ziel der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung von Unterricht und Erziehung Rechnung getragen und die Gesundheit der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt.
Die Schüler-Lehrer-Relation in den einzelnen Länder ist nur schwer vergleichbar. Man kann die Statistiken so oder so lesen. Ich bin der Meinung, dass wir in Hessen in dieser Richtung einige wesentliche Schritte nach vorne gemacht und diese Relation in den letzten Wochen und Monaten verbessert haben. Die dargestellten Maßnahmen zeigen, wie umfassend und zielorientiert dem Arbeits- und Gesundheitsschutz von Lehrerinnen und Lehrern Rechnung getragen wird und dass die Bildungsqualität an hessischen Schulen für die Landesregierung und auch die Koalition höchste Priorität hat.
Donnerstag, 28. Januar 2010
Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 17. Wahlperiode mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 34. Sitzung · 28. Januar 2010, Seite 2411
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Auf das Petitionsrecht als Bürgerrecht und dessen Verankerung in der Hessischen Verfassung haben meine Vorredner schon hingewiesen. Dass es ein altes Recht ist, das es schon seit der Antike gibt, haben wir auch schon gehört. Das Recht ermöglicht jeder Person, jeder gesellschaftlichen Gruppe – das gilt nicht nur für Einzelpersonen – den Zugang zu den Volksvertretern mit dem Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Information über die Entscheidung über die Petition.
Im Petitionsverfahren ist es aber nicht möglich, z. B. Eingriffe in gerichtliche Verfahren zu tätigen oder gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen. Es ist auch nicht möglich, Änderungen an Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung herbeizuführen – gerade aus diesem Bereich kommen sehr viele Petitionen. Da können wir nur versuchen, Ermessensspielräume auszuloten und mit den Behörden vor Ort zu sprechen mit dem Ziel, dort auf Verständnis zu treffen. Das führt bei den Bürgerinnen und Bürgern oft zu Missverständnissen darüber, welches Anliegen im Petitionsausschuss überhaupt behandelt werden kann.
Hierin liegt wohl auch der Grund, dass von den 677 Petitionen der 17. Wahlperiode 346 negativ beschieden wurden, d. h. nach Sach- und Rechtslage. Im Internetauftritt des Petitionsausschusses wird beschrieben, zu welchen Anliegen Petitionen überhaupt eingereicht werden können. Es gibt Petitionsbroschüren. Es gibt die Bürgersprechstunden sowie Infostände auf dem Hessentag. Das sind alles Mittel, mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu kommen und sie über die Arbeit des Ausschusses zu informieren.
Meine Damen und Herren, dennoch fühlen sich nur 20% der Bürger ausreichend über das Petitionsrecht informiert, wie die Umfragen auf den Hessentagen gezeigt haben. Das Petitionsrecht ist ein sehr starkes Bürgerrecht. Den Menschen wird die Möglichkeit gegeben, sich außerhalb der langwierigen und oft kostspieligen Gerichtsverfahren direkt ans Parlament zu wenden. Unsere Demokratie kann nur davon profitieren, wenn Bürger und Bürgerinnen das Gefühl und auch die Gewissheit haben, eine Anlaufstelle zu haben, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Das Parlament gibt die Möglichkeit, unmittelbar und direkt Regelungslücken und Missstände in der Verwaltung, in der staatlichen Organisation zu erkennen. Man bekommt dann auch die Chance, Fehlentwicklungen und allgemeiner Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Sehr gut angekommen sind die in der 16.Wahlperiode eingeführten Bürgersprechstunden. Das bestätigen auch die in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführten Sprechstunden. Sie treffen auf große Zustimmung. Die Möglichkeit, den Mitgliedern des Petitionsausschusses sein Anliegen direkt vorzutragen, ist positiv angekommen. Wichtig sind auch die Bürgersprechstunden, die in den einzelnen Regionen von Hessen direkt vor Ort abgehalten werden. Das hat große Signalwirkung für die Öffentlichkeit. Damit wird die Bürgernähe des Ausschusses erheblich unterstrichen. Das ist ein richtiger Weg, den Menschen zu zeigen, dass der Petitionsausschuss ein verfassungsrechtliches Organ ist, das sich auch als Anwalt des Bürgers versteht.
Die Umfragen auf dem Hessentag haben auch gezeigt, dass die Bürger die Möglichkeiten der modernen Medien nutzen möchten, d. h. Petitionen auch online über das Internet einreichen können wollen. Der Umgang mit elektronisch übermittelten Petitionen wird noch zu diskutieren sein. Bisher sieht die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags ausschließlich die Schriftform vor. Ein kürzliches Beispiel: 17 Petitionen mit absolut dem gleichen Text wurden eingereicht, per E-Mail an den Landtag geschickt. Alle wurden wieder zurückgeschickt, da sie unterschrieben werden müssen. – Hier scheint ein Bedarf vorhanden zu sein. Petitionen müssen natürlich über ein Onlineformular eingereicht werden; das geht nicht einfach per E-Mail. Es muss ein Verschlüsselungsverfahren angewendet werden. Es soll auch die Möglichkeit einer öffentlichen Petition geprüft werden. Das heißt, der Petent stellt sein Anliegen ins Internet ein, lässt es öffentlich diskutieren, bekommt Mitzeichner. Natürlich muss hierfür eine Mindestzahl erreicht sein. Beispiel: das Onlinepetitionsverfahren des Bundestages. Das kann man im Internet verfolgen; das ist hochinteressant.
Die Attraktivität und der Bekanntheitsgrad des Petitionswesens können damit weiter erhöht werden. Ich meine, man sollte sich Gedanken darüber machen, ob man ein solches Verfahren in Hessen einführt. 36 % aller Petitionen im Berichtszeitraum waren Eingaben ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Tendenz: leicht steigend. Dieser Trend setzt sich in der aktuellen Wahlperiode fort – ein Zeichen dafür, dass Menschen versuchen, über das Petitionsrecht ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Sie lassen sich auch anwaltlich entsprechend vertreten. So spiegelt die Tagesordnung des Petitionsausschusses die weltpolitische Lage wider. Beispielsweise hat die Zahl der Petitionen von Staatsangehörigen aus dem früheren Jugoslawien deutlich abgenommen, die Zahl der Petitionen von Afghanen hingegen hat, wie die Statistik zeigt, zugenommen – wenn die aktuellen Zahlen auch nicht unmittelbar vergleichbar sind.
Im Gegensatz zur Opposition halten wir einen generellen Abschiebestopp für afghanische Staatsangehörige nicht mehr für erforderlich. Wir sind der Ansicht, dass man auch hier den Einzelfall prüfen sollte. Sowohl das Auswärtige Amt als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof haben eine existenzielle Gefährdung alleinstehender junger Männern verneint. Es gibt ohnehin keine Abschiebung von Kindern, von alleinstehenden Frauen und Familien. Es ist aber nicht einzusehen, warum beispielsweise junge Straftäter nicht zurückgeführt werden sollten. In dem Zeitraum, um den es hier geht, wurden insgesamt neun afghanische Staatsangehörige abgeschoben, allesamt im Alter von 22 bis 42 Jahren. Deswegen finden wir, dass ein genereller Abschiebestopp nicht mehr erforderlich ist.
Nach der Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes wird es wahrscheinlich mehr Petitionsverfahren geben. Das Petitionsverfahren haben wir bewusst dem Härtefallverfahren vorgeschaltet. Es ist nämlich nicht von vornherein ersichtlich, ob eine Petition aussichtslos ist. Ich finde es ein bisschen anmaßend, zu sagen, wir wissen von vornherein, dass es nicht klappt. Das Petitionsverfahren bietet Gelegenheit, Zeit und Möglichkeit, solche Situationen genau zu prüfen. Deswegen halten wir diese Regelung für sinnvoll, und wir sind gespannt, wie sich das am Ende auswirken wird.
Auch ich möchte mich wie meine Vorredner bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken, die die Ausschussmitglieder mit ihrer Erfahrung, ihrem Wissen und oft auch mit viel Geduld unterstützen und eine effektive Arbeit damit überhaupt erst ermöglichen. Durch ihre engagierte Unterstützung erleichtern sie die sachgerechte Arbeit im Ausschuss erheblich. Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses über alle Parteigrenzen hinweg - das wurde hier schon gesagt – sehr bemüht sind, möglichst positive Lösungen im Sinne der Petenten zu finden. Ich denke, jedes Ausschussmitglied versteht sich als Anwalt der Petenten, und die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss unterstützen die Berichterstatter darin, ihre Fälle entsprechend lösen zu können.
Ich bin gleich am Ende. – Der Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, besonders des Innenministeriums, das in Petitionsangelegenheiten oft betroffen ist. Der Ausschuss ist auf ihre Zusammenarbeit und auf ihre fachlichen Recherchen sehr angewiesen. Die notwendigen Informationen immer zeitgerecht für die Berichterstatter bereitzustellen ist verständlicherweise manchmal schwierig. Es kann dann oftmals länger dauern, aber ich denke, alle sind sehr bemüht.
Ich freue mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit in diesem Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Mittwoch, 9. Dezember 2009
Gesetz zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 29. Sitzung · 9. Dezember 2009, Seite 2065
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Kaum ein Gesetzentwurf hat in diesem Haus im letzten halben Jahr mehr Gemüter erregt als der Gesetzentwurf zum Härtefallkommissionsgesetz. Wie wir es gerade wieder gehört haben, ist diese Erregung auch weiterhin vorhanden. Ich denke, das ist völlig unbegründet. Die Härtefallkommission leistet sehr gute Arbeit. Daran haben wir nie gezweifelt. Die Härtefallkommission hat auch in der Koalition einen hohen Stellenwert, weil es Tatsache ist, dass es die letzte Instanz darstellt.
Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und negativ beschieden wurden, wenn das Petitionsverfahren abgeschlossen ist und am Ende dennoch die Entscheidung bestehen bleibt, dass ein Aufenthaltsstatus nicht gewährt werden kann, dann ist die Ausländerin oder der Ausländer ausreisepflichtig, und es verbleibt nach wie vor die Möglichkeit, aus humanitären Gründen einen Härtefall anzuerkennen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Daran ändert auch die neue Gesetzesvorlage nichts. Die Härtefallkommission verliert dadurch auch ihren Sinn nicht.
Bei einer Härtefallentscheidung – das erkennen wir eindeutig an – geht es um individuelle Schicksale, die sorgfältige und nachvollziehbare Abwägungen und Prüfungen erfordern. Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf fand in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Die große Zahl der Stellungnahmen zeigt die besondere Bedeutung der Härtefallkommission. Wir nehmen die kritische Haltung der Kirchen und Sozialverbände ernst. Wir meinen, dass dieser kritischen Einschätzung der Verbände im Rahmen der Anhörung Rechnung getragen werden konnte. Wir bedanken uns auch ausdrücklich dafür, dass alle Beteiligten hier sehr gut zusammengearbeitet haben.
Die Anhörung hat aber auch deutlich gezeigt, dass in den Bundesländern Härtefallverfahren sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Dabei sind die Länder frei in ihrer Entscheidung. Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt eine tragfähige Basis für zukünftige Härtefallverfahren dar. In der 17. Legislaturperiode hat dieses Haus weitgehende Änderungen der Härtefallkommission beschlossen. Davon haben wir einiges mitgetragen. Einige Punkte haben wir anders gesehen. Ein für die FDP schon immer wichtiger Punkt war, dass dieser Härtefallkommission Abgeordnete angehören müssen. Abgeordnete sind gewählte Volksvertreter. Wenn der Hessische Landtag ein Expertengremium einsetzt, müssen auch die Mitglieder des Hessischen Landtags in diesem Gremium vertreten sein.
Das haben Sie im letzten Jahr für nicht erforderlich gehalten. Wir halten es für erforderlich. Deswegen werden wir es ändern. Natürlich wird diese Kommission mit 23 Mitgliedern vergleichsweise groß sein. Dieses Problem sehen auch wir. Die Vertreter der Sozialverbände, der Kirchen und der Beratungseinrichtungen sind auch weiterhin in der Kommission vertreten. Das wollten wir eben nicht ändern. Deswegen ist die Kommission auch so groß geworden. Sie vertreten ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft. Hier wollen wir nichts ändern. Wir halten eine ausgewogene Zusammensetzung der Härtefallkommission nach wie vor für sehr wichtig. Niemand soll aus der Härtefallkommission herausgedrängt werden. Was uns aus der bisherigen Härtefallkommission berichtet wurde, auch wenn sie geheim tagt, ist, dass die Debatten sehr sachlich, ruhig und vor allem in sehr kollegialer Zusammenarbeit ablaufen.
Meine Damen und Herren, ich weiß überhaupt nicht, woher Sie diese große Befürchtung nehmen, dass sich daran irgendetwas ändern sollte, nur weil dieser Kommission zusätzlich ein paar Abgeordnete angehören, wie es auch früher schon einmal war. Ich sage Ihnen: Hier wird ein völlig unbegründetes Schreckgespenst an die Wand gemalt, für das es überhaupt keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe gibt. Ich will voraussagen: Sie werden überrascht sein, dass die Arbeit der Härtefallkommission auch in der neuen Zusammensetzung von großer Sachlichkeit geprägt sein wird und als Ergebnis einvernehmliche Entscheidungen herauskommen werden. Insofern ist es überhaupt kein Problem, für eine solche Entscheidung der Härtefallkommission eine Mehrheit von zwei Dritteln zu verlangen. Sie tun gerade so, als ob wir uns ausschließlich Möglichkeiten ausdächten, viele Härtefälle abzulehnen. Dem ist nicht so. Das ist unredlich. Das wissen Sie selbst.
Die Härtefallkommission hat bisher eigentlich immer in großer Einvernehmlichkeit entschieden. Unabhängig von diesem Einvernehmen – das wissen Sie ebenso – liegt die letzte Entscheidung im Härtefall beim Innenminister. Die Zweidrittelmehrheit kann auch ein klares Votum an den Innenminister sein, der das letzte Wort bei der Aufenthaltsgenehmigung hat. Wenn es unser Ziel wäre, die Härtefälle alle abzulehnen, könnten wir uns die Kommission sparen. Das tun wir aber ganz bewusst nicht. Es ist absurd, wenn Sie uns so etwas unterstellen wollen. Dass der Innenminister auch bisher schon meistens dem Votum der Kommission gefolgt ist – wenn Sie mir nicht glauben, empfehle ich Ihnen die Lektüre der Antwort auf den Dringlichen Berichtsantrag der SPD. Darin steht es ganz eindeutig. Neu ist, dass wir Ausschlussgründe eingeführt haben. Auch das hat große Unruhe auf Ihrer Seite hervorgerufen.
Die Formulierung in § 6a: „Eine Behandlung als Härtefall ist ausgeschlossen …“, wurde aufgrund der Anhörung so geändert, dass eine Behandlung in der Regel ausgeschlossen ist, wenn in den letzten drei Jahren eine Jugend- oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt wurde. Ich halte das für ein erhebliches Strafmaß, vor allem weil dieses Strafmaß nur dann verhängt wird, wenn es sich um vorsätzliche Straftaten handelt. Deswegen finden wir das richtig. Wir sehen die Notlage, in der sich die Härtefallsuchenden zumeist befinden, natürlich auch. Aber von einer Person, die in einer derartigen Notlage ist und weiß, dass Deutschland vielleicht die letzte Chance ist, können wir erwarten, dass sie die Rechtsordnung unseres Landes beachtet und befolgt. Auch herausgenommen haben wir den Ausschlussgrund Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände oder vorsätzliche Verzögerung behördlicher Maßnahmen. Wir halten es für richtig und sinnvoll, das Petitionsverfahren selbst vorzuschalten; denn in einem Petitionsverfahren hat man ausreichend Zeit, einen Fall zu besprechen und zu behandeln.
Ein Härtefall ist erst dann ein Härtefall, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten eines legalen Aufenthalts ausgeschöpft sind. Dazu zählt natürlich auch das Petitionsverfahren. Bei der Lebensunterhaltssicherung und dem Krankenversicherungsschutz muss ich dazusagen, dass das wichtige Voraussetzungen für den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik sind. Das zeigt auch, dass eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat.
Ich komme zum Schluss. Wir haben hier einen guten Gesetzentwurf beraten. Wie Sie erkennen konnten, haben wir einige Anregungen aus der Anhörung und aus persönlichen Gesprächen mit aufgenommen. Damit werden wir konstruktiv in neuer Zusammensetzung Härtefälle weiter beraten und auch in Zukunft Härtefälle in Hessen mit der gebotenen Sachlichkeit und Fairness behandeln.
Vielen Dank.
Donnerstag, 9. Juli 2009
Lehrerhandreichung 60 Jahre Grundgesetz - 60 Jahre Erfolgsgeschichte mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 18. Sitzung · 9. Juli 2009, Seite 1222
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Nach einer aktuellen Untersuchung der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2009 zur Demokratie in Deutschland antworten auf die Frage: „Halten Sie die Demokratie für die beste Staatsform für Deutschland?“, nur 77 % der Personen mit Ja. 11 % antworteten mit Nein. Der Rest hat dazu keine Meinung gehabt. Das ist etwas, was uns schon zum Nachdenken zwingt. Man kann auch nach der Zufriedenheit mit der Demokratie fragen und sich die Entwicklung der letzten 30 Jahre angucken. Die Studie der gleichen Stiftung kommt da zu dem Ergebnis, dass die Zufriedenheit mit der Demokratie vor 30 Jahren noch bei 80 % lag, während sie jetzt auf 52 % abgesunken ist. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, wie erschreckend wenige Kenntnisse Jugendliche und Schüler über unser Grundgesetz und dessen Bedeutung für die Demokratie und Menschenrechte haben. Das muss man durchaus einmal feststellen. In der aktuellen Diskussion über die Wirtschaftsordnung zeigt sich auch, wie wenig Wissen über die existenziellen Aussagen des Grundgesetzes zur Bundesrepublik als sozialem Staat und die daraus abgeleitete freiheitliche und soziale Marktwirtschaft vorhanden ist.
In den letzten Wochen war das Thema „60 Jahre Grundgesetz“Gegenstand vieler Veranstaltungen. Zu Recht. Denn unser Grundgesetz ist die wichtigste Grundlage unserer Gesellschaft. Es hat uns Frieden, Freiheit, Demokratie und soziale Errungenschaften gebracht. In dem Ringen um die richtigen Antworten auf die schlimmste Finanz- und Wirtschaftskrise in unserer Republik ist mancher geneigt, die Grundsätze unserer Verfassung über Bord zu werfen. Es darf uns deshalb nicht verwundern, dass die Jugendlichen unsicher sind und sich für Ideologien begeistern, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen oder sogar bekämpfen. Zu dieser Verunsicherung haben auch viele negative Äußerungen aus der Vergangenheit beigetragen. So hat z.B. Herr Lafontaine gesagt, die soziale Marktwirtschaft sei nicht reformierbar, sie müsse ersetzt werden. Solche Äußerungen hören auch Jugendliche, die sich dann fragen: Was ist denn eigentlich mit unserer Demokratie los? Auch der Schutz des Eigentums wurde in diesem Raum schon infrage gestellt. Man kann auch verfolgen, wie sich Ministerpräsidenten zu der ehemaligen DDR äußern. Demnach sei die DDR gewiss kein Rechtsstaat gewesen, ein Schuss Willkür habe einfach dazugehört. Damit wird das verharmlost.
Wir wollen eigentlich nicht, dass solche Defizite in der Wahrnehmung an unsere Schülerinnen und Schüler gelangen. Demokratie ist nicht selbstverständlich. Sie ist gefährdet durch Kräfte, die die Freiheit der demokratischen Staatsform benutzen, um anderen das gleiche Recht auf Freiheit abzusprechen. Den Schulen kommt hierbei eine besondere Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, Wissen über unser Grundgesetz zu vermitteln. Aus der kürzlich stattgefundenen Feierstunde zu 60 Jahren Unterzeichnung unseres Grundgesetzes hat Prof. Hassemer in einem hochinteressanten Vortrag von der lernenden Verfassung geredet und diesen Eindruck geprägt. Auch Theodor Heuss hat in seiner Rede 1949 das Grundgesetz als festen Boden unserer Demokratie bezeichnet. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, dass dieser Boden aufgeweicht wird. Ich möchte an dieser Stelle festhalten– meine Vorredner haben das schon betont –, dass die allermeisten Lehrerinnen und Lehrer das Thema im Unterricht immer engagiert angehen und hervorragend vermitteln. Aber wir müssen uns fragen, was wir noch verbessern können. Schülerinnen und Schülern muss dieses Wissen immer wieder nahegebracht werden, denn sie wachsen in einer Zeit auf, in der Demokratie und Freiheit für uns selbstverständlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden sind. Für die jüngere Generation hat es eine existenzielle Bedrohung der Freiheit in den 60 Jahren des Grundgesetzes nie gegeben. – So sehe ich das.
Um noch einmal auf meinen Hinweis auf die Bertelsmann Stiftung zurückzukommen – ein interessantes Zitat eines Chefredakteurs einer polnischen Tageszeitung, Adam Michnik, der in einer Publikation der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung in einer Reflexion zu dem Jahr 1989 Folgendes gesagt hat: "... warum die Weimarer Republik untergegangen ist. Weil niemand sie verteidigen wollte, weder die Intellektuellen noch die Gewerkschaften, auch nicht die Arbeiter. Es siegte ein partikularer Egoismus, der die Nazis an die Macht brachte." Natürlich wiederholt sich die Geschichte nicht. Doch die Demokratie ist nie garantiert. Es könnte so weit kommen, dass niemand die Demokratie verteidigen wird.
Wir wollen mit dieser Lehrhandreichung erreichen, dass unsere Jugendlichen, auch die mit Migrationshintergrund, in Zukunft die Demokratie verteidigen. Diese Lehrhandreichung ist dazu geeignet, das in die Schule hineinzutragen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Donnerstag, 18. Juni 2009
Gesetz zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes mehr......zurück
Auszug Wortprotokoll Wilhelm Reuscher
Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 15. Plenarsitzung am 18. Juni 2009
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Bleiberecht – das sind sicher ganz sensible Bereiche. Es betrifft Menschen, die gewisse Schicksale erlebt haben und deren Anliegen ganz angemessen zu berücksichtigen sind. Auf der anderen Seite hat die Gesellschaft Anspruch darauf, dass beim Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland für alle nachvollziehbare demokratische Regeln bestehen. Der vorliegende Entwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes ist in der vorgeschlagenen Ausprägung eine praktikable Lösung und stellt klar, unter welchen Rahmenbedingungen zukünftig Härtefallverfahren in Hessen ablaufen. Es ist hier keine Rede von Blockadepolitik; das möchte ich einmal zurückweisen. Was ist vorgesehen? Was soll sich ändern? – Es kommen zusätzlich fünf Landtagsabgeordnete zu dieser Kommission hinzu. Ein ganz wichtiger Punkt: Vor Abschluss eines Härtefallverfahrens oder des Anrufens der Härtefallkommission ist der Abschluss des Petitionsverfahrens vorweggeschoben und vorgegeben. Wir nehmen Ausschlussregelungen wieder mit auf, und wir haben mit der qualifizierten Mehrheit die Möglichkeit, dass die Entscheidungen der Härtefallkommission wirklich legitimiert sind.
Da die Verantwortung für den Bereich Integration inzwischen im Justizministerium liegt, heißt das natürlich, dass auch ein Vertreter des Ministeriums anwesend sein muss, während das Ministerium, das für die sozialen Leistungen zuständig ist, nach wie vor dort vertreten ist. Wichtig bei der Zusammensetzung der Kommission ist die Berufung von fünf Abgeordneten entsprechend der Stärke der Fraktionen. Damit setzen wir auch ein Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die Härtefallkommission wieder auf eine breitere politische Basis zu stellen. Das ist das, was wir in unserer Koalitionsvereinbarung stehen haben. Wir sind nicht der Meinung, dass die Härtefallkommission ein politikfreier Bereich sein soll. Unser Entwurf ist ein guter Kompromiss zwischen einer Kommission, die nur aus Politikern bestand, wie es früher war, und einer Kommission, die vollkommen ohne Vertreter aus der Politik auskommt, wie es seit 2008 der Fall ist. In dieser Kommission sind weiterhin Mitglieder vertreten, die im täglichen Umfeld mit Migrantinnen und Migranten zu tun haben. Dieses Fachwissen wird selbstverständlich weiter in der Kommission vertreten sein. Zur Kritik an der Ausweitung auf 23 Mitglieder. Ich empfinde das nicht als Katastrophe. Es ist in dem Rahmen, dass in dieser Kommission inzwischen verschiedene Verbände vertreten sind, eigentlich selbstverständlich, dass diese Vertreter auch weiterhin in diese Kommission ihr Fachwissen einbringen dürfen. Unsere Ausschüsse haben 20 Mitglieder, und wir kommen am Ende auch zu einvernehmlichen Beschlüssen. Ich denke, bei 23 Mitgliedern ist es durchaus noch akzeptabel, denn es geht hier darum, dass möglichst viele Institutionen aus vielen Bereichen angehört werden, um den Härtefall tatsächlich richtig beurteilen zu können.
Noch etwas zu der Maßgabe, dass, bevor die Härtefallkommission angerufen wird, die Behandlung im Petitionsverfahren erfolgen muss. Das eröffnet die Möglichkeit, dass alle rechtlichen Bedingungen, alle Ermessensspielräume, auch die persönliche Situation der Betroffenen in der nötigen Weise und Sorgfalt auch im erforderlichen Zeitrahmen überprüft werden können. Im Petitionsverfahren lassen wir uns etwas mehr Zeit, die Fälle zu prüfen, während in der Härtefallkommission jedoch die Voraussetzung besteht, dass in einem überschaubaren Zeitraum zu einem Ergebnis gekommen wird. Ich denke, auf der Basis dessen, was im Petitionsverfahren über den einzelnen Petenten an Erkenntnissen gewonnen wird, kann ein späteres Härtefallverfahren ganz anders und viel einfacher ablaufen; denn die Informationen, die man daraus hat, können dort weiterverwendet werden. Ein Parallelverfahren – man kann sowohl Petitionsausschuss als auch Härtefallkommission anrufen – ist für mich erst einmal verwirrend. Der oder die Betroffenen haben gar nicht die Möglichkeit, zu entscheiden, was sie nun machen. Eine klare Regelung – Petitionsverfahren, Härtefallkommission – ist eine eindeutige Sache.
Dass wir nicht auf Ausschlussgründe verzichten wollen, hängt damit zusammen, dass es im Aufenthaltsgesetz 992 Hessischer Landtag · 18.Wahlperiode · 15. Sitzung · 18. Juni 2009 einen Regelungsausschluss gibt, der sich „Straftaten mit erheblichem Gewicht“ nennt. Das ist ziemlich unverbindlich, und eine Präzisierung ist dringend notwendig, um zu gewährleisten, dass in Bezug auf Straffälligkeit alle, die im Härtefallverfahren sind, auch in gleicher Weise beurteilt werden. Wer in erheblichem Maße vorsätzlich gegen unsere Rechtsordnung verstößt, sich nicht an unsere Gesetze hält, der soll auch nicht im Härtefallverfahren letztendlich einen Anspruch auf ein Bleiberecht bekommen. Ich denke, die Hürde ist recht hoch gesetzt, wie vorgesehen. Vorsätzliche Straftaten – ich betone „vorsätzliche“ –, sechs Monate Freiheitsstrafe, 180 Tagessätze sind doch ein erheblicher Straftatbestand, der hier berücksichtigt wird. Bei der qualifizierten Mehrheit muss eine Kommission, die das Ziel hat, auch im Sinne des Härtefalls zu entscheiden, auch in der Lage sein, möglichst einvernehmlich ein Ergebnis zu finden. Zum anderen hat das letzte Wort der Innenminister. Ich denke, wenn ein starkes Quorum aus der Kommission kommt, ist es auch ein Signal an den Innenminister, sich entsprechend Gedanken zu machen.
Ich denke, dass wir im Ausschuss noch intensiv darüber diskutieren werden. Auch die Verbände, die sich im Vorfeld kritisch geäußert haben, können auf eine entsprechende Weise zu Wort kommen. Auch die jetzige Kommission wird dazu gefragt werden. Ich denke, dass dann ein ganz anderes Bild entsteht als das, das im Moment vermittelt werden möchte.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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